L 190 vom 20.8.1972, S. 1), geändert durch die Richtlinie 97/20/EG der Kommission vom 18. 8 § 51b: Anhang II der Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 2007 über die Nachrüstung von in der Gemeinschaft zugelassenen schweren Lastkraftwagen mit Spiegeln (ABl. März 1988, Richtlinie 91/422/EWG der Kommission vom 15. 692/2008, die Verordnung (EU) Nr. die Richtlinie 2005/78/EG der Kommission vom 14. Die Verordnung (EG) Nr. L 147 vom 9.6.1975, S. 24). L 191 vom 15.7.1974, S. 1). der Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. für Wohn- und Schaustellerwagen, wenn sie nur zwischen dem Festplatz oder Abstellplatz und dem nächstgelegenen Bahnhof oder zwischen dem Festplatz und einem in der Nähe gelegenen Abstellplatz befördert werden. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 38 ... durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit, im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und. 109 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) –Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Herstellung runderneuerter Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger (ABl. Juni 1996. V v. 14.2.1996 I 216 u. V v. 19.6.1996 I 885 Umsetzung der EGRL 44/96 (CELEX Nr: 396L0044) EGRL 69/96 (CELEX Nr: 396L0069) vgl. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. April 1981, Richtlinie 84/372/EWG der Kommission vom 3. Juli 1981, Richtlinie 96/37/EG der Kommission vom 17. L 199 vom 28.7.2008, S. 1). November 2006 zur Berichtigung und Änderung der Richtlinie 2005/30/EG zur Änderung der Richtlinien 97/24/EG und 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. § 34 Absatz 5a Anhang Nummer 3.2 bis 3.2.3.4.2 der Richtlinie 93/93/EWG des Rates vom 29. Anlage XII (§ 34 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe d, Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3 Buchstabe b, Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b) Bedingungen für die Gleichwertigkeit von Luftfederungen und bestimmten anderen Federungssystemen an der (den) Antriebsachse(n) des Fahrzeugs der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. L 255 vom 30.9.2005, S. 149). Richtlinie 2006/72/EG der Kommission vom 18. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen. § 36 Absatz 2: Anhänge II und IV Abschnitte 1, 2, 3 und 6, Anhänge 3 bis 7 Abschnitte 1, 2, 3 und 6, Anhänge 3 bis 8 Abschnitte 1, 2, 3 und 6, Anhänge 3 bis 9 Kapitel 1 Anhang II Anhang III (ohne Anlagen) der Richtlinie 92/23 EWG des Rates vom 31. August 2006 zur Änderung der Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. III. Anhang StVZO (vom 01.12.2017)... der Kommission vom 21. 566/2011 der Kommission vom 8. L 255 vom 30.9.2005, S. 146). der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. 115 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der, Richtlinie 87/404/EWG des Rates vom 25. L 240 vom 26.8.1986, S. 1), geändert durch die Richtlinie 97/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern. §36 StVZO NEU Na kein Problem, denkt nur der Kunde, sollen die doch dann einfach die Schneeflocke einprägen (der türkische Reifenbauer Anlas hat das doch schmerzfrei auch gemacht) . Dezember 1993, Richtlinie 1999/100/EG der Kommission vom 15. Juni 2016 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. der Verordnung (EU) Nr. Richtlinie 90/628/EWG der Kommission vom 30. 2 Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG, ... §_36 StVZO Bereifung und Laufflächen (1) 1 Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, … März 2005 zur Änderung der Richtlinie 2003/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen im Hinblick auf die Anpassung an den technischen Fortschritt, Richtlinie 97/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt. ECE-Regelung Nr. der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Juni 1985, Richtlinie 92/97/EWG des Rates vom 10. wenn die Laufrollen der Gleisketten mit 40 mm hohen Gummireifen versehen sind oder die Auflageflächen der Gleisketten ein Gummipolster haben, die Geschwindigkeit auf 16 km/h, wenn die Laufrollen ungefedert sind und die Gleisketten außen vollständig aus Gummiband bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h. die Richtlinie 2008/74/EG der Kommission vom 18. Schnelle Seitennavigation zu Dokument zu Dokumentfunktionen zu Zitierungen 171/2013 der Kommission vom 26. L 309 vom 25.11.2005, S. 37). Mai 2011, die Verordnung (EU) Nr. L 202 vom 6.9.1971, S. 37). L 91 vom 10.4.2010, S. 1), Richtlinie 2011/72/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Februar 2000 (ABl. die Verordnung (EU) Nr. für land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und für Fahrzeuge zur Beförderung von land- oder forstwirtschaftlichen Bedarfsgütern, Arbeitsgeräten oder Erzeugnissen. März 1977, Richtlinie 81/334/EWG der Kommission vom 13. L 125 vom 16.5.1997, S. 21). der Richtlinie 93/14/EWG des Rates vom 5. Im Hinblick auf die Beschaffenheit der Laufflächen und der Federung wird für Gleiskettenfahrzeuge und Züge, in denen Gleiskettenfahrzeuge mitgeführt werden. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge. Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Anlage 29 StVZO, EG - Fahr... Gesamte Liste anzeigen. L 313 vom 29.11.2005, S. 1), Die Verordnung (EG) Nr. 459/2012 der Kommission vom 29. EG Nr. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVZO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, ... Anhang StVZO (vom 29.04.2009)... Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen (ABl. der Richtlinie 2000/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Richtlinie 2006/120/EG der Kommission vom 27. 38: Zeichen 394. StVZO Anhang EV Amtliche Hinweise des Normgebers auf EG-Recht: Umsetzung der EWGRL 439/91 (CELEX Nr: 391L0439) vgl. Dezember 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen, der Richtlinie 78/316/EWG des Rates vom 21. Juni 2007, Richtlinie 88/410/EWG der Kommission vom 21. Juli 2008 zur Änderung der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2005/78/EG in Bezug auf die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. Anhang I, Anlage 1, Anhang II, ... (BGBl. der Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. nicht nach dem 31. der Richtlinie 2005/21/EG der Kommission vom 7. L 42 vom 13.2.2002, S. 1). Juni 1997, Richtlinie 2005/27/EG der Kommission vom 29. Richtlinie 2014/43/EU der Kommission vom 18. der Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Das Arbeitsvermögen von 60 J ist noch vorhanden, wenn die Eindrückung der Gummibereifung eines Rades mit Einzel- oder Doppelreifen beim Aufbringen einer Mehrlast von 1 000 kg auf die bereits mit der höchstzulässigen statischen Belastung beschwerte Bereifung um einen Mindestbetrag zunimmt, der sich nach folgender Formel errechnet: (9) Eiserne Reifen mit einem Auflagedruck von nicht mehr als 125 N/mm Reifenbreite sind zulässig. Dezember 1982, Richtlinie 96/63/EG der Kommission vom 30. Juni 1988. L 203 vom 10.8.2000, S. 9). Richtlinie 97/19/EWG (ABl. März 1970 über, der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. L 32 vom 3.2.1977, S. 32), Richtlinie 78/665/EWG der Kommission vom 14. speziellen Nachrüstsysteme für Flüssiggas (LPG) zum Einbau in Kraftfahrzeuge zur Verwendung von Flüssiggas in ihrem Antriebssystem; speziellen Nachrüstsysteme für komprimiertes Erdgas (CNG) zum Einbau in Kraftfahrzeuge zur Verwendung von komprimiertem Erdgas in ihrem Antriebssystem, Richtlinie 90/488/EWG des Rates vom 17. Der Druck der durch gefederte Laufrollen belasteten Auflagefläche von Gleisketten auf die ebene Fahrbahn darf 1,5 N/qmm, bei Fahrzeugen mit ungefederten Laufrollen und Gleisketten, die außen vollständig aus Gummiband bestehen, 0,8 N/qmm nicht übersteigen. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. der Richtlinie 93/32/EWG des Rates vom 14. Juni 1993, Richtlinie 94/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Dezember 2001, Richtlinie 2002/80/EG der Kommission vom 3. der Richtlinie 76/432/EWG des Rates vom 6. Juli 2002, Richtlinie 2003/77/EG der Kommission vom 11. L 104 vom 21.4.1999, S. 19). L 255 vom 30.9.2005, S. 143), Richtlinie 81/575/EWG des Rates vom 20. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. §36 StVZO –in der bis 01.06 ... die in Anhang Il Nummer 22 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31 März 1992 Liber Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und Liber ihre Montage (ABL L 129 vom 14.5.1992 S 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG Bau- und Betriebsvorschriften §36 Bereifung und Laufflächen (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Richtlinie 2000/3/EG der Kommission vom 22. April 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über seitliche Schutzvorrichtungen (Seitenschutz) bestimmter Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (ABl. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2006 über Emissionen aus Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG (ABl. September 1997, Richtlinie 98/40/EG der Kommission vom 8. Dezember 1980 über die Kohlendioxidemissionen und über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen, der Verordnung (EG) Nr. Dezember 1982, Richtlinie 97/54/EG vom 23. 36: Zeichen 392. der Richtlinie 93/33/EWG des Rates vom 14. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 38b Fahrzeug-Alarmsysteme In Personenkraftwagen sowie in Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,00 t eingebaute Fahrzeug-Alarmsysteme müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. April 1979. L 106 vom 27.4.2005, S. 17). § 36 StVZO, Bereifung und Laufflächen § 36a StVZO, Radabdeckungen, Ersatzräder § 37 StVZO, Gleitschutzeinrichtungen und Schneeketten ... Anhang 2 StVZO; zu Seitennavigation Letzte Dokumente. Juni 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. L 199 vom 28.7.2008, S. 1). L 124 vom 5.5.1989, S. 1). Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen diese Fahrzeuge entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können. (6) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. L 188 vom 18.7.2009, S. 1), geändert durch. L 238 vom 15.8.1989, S. 43). L 167 vom 25.6.2011, S. 1), geändert durch: Richtlinie 2000/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 2013, die Verordnung (EU) Nr. L 190 vom 20.8.1972, S. 1), geändert durch die Richtlinie 89/491/EWG der Kommission vom 17. speziellen Bauteile von Kraftfahrzeugen, in deren Antriebssystem komprimiertes Erdgas (CNG) verwendet wird; Fahrzeuge hinsichtlich des Einbaus spezieller Bauteile eines genehmigten Typs für die Verwendung von komprimiertem Erdgas (CNG) in ihrem Antriebssystem. 582/2011 der Kommission vom 25. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird. September 1990, Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Richtlinie 2000/72/EG der Kommission vom 22. April 1999 (ABl. März 2003, Richtlinie 81/577/EWG des Rates vom 20. der Richtlinie 72/245/EWG des Rates vom 20. L 196 vom 26.7.1975, S. 1). die Verordnung (EG) Nr. November 2013. § 36 Bereifung und Laufflächen (1) 1 Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Richtlinie 2005/40/EG (ABl. L 161 vom 14.6.2006, S. 12). L 213 vom 18.8.2009, S. 10), Richtlinie 2013/60/EU der Kommission vom 27. ECE-Regelung Nr. der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juni 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Rückspiegel von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. 87 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Tagfahrleuchten für Kraftfahrzeuge (BGBl. November 2003 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Typgenehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von mit solchen Einrichtungen ausgestatteten Fahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 71/127/EWG. der Richtlinie 93/29/EWG des Rates vom 14. November 1992, Richtlinie 96/20/EG der Kommission vom 27. L 311 vom 14.12.1993, S. 76). November 1994, Richtlinie 74/132/EWG der Kommission vom 11. Richtlinie 79/490/EWG (ABl. Richtlinie 77/102/EWG der Kommission vom 30. März 2005 zur Anpassung der Richtlinie 72/306/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission verunreinigender Stoffe aus Dieselmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen (ABl. Richtlinie 2004/78/EG (ABl. der Richtlinie 97/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 1994 (BGBl. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. Februar 2004 zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und 80/1268/EWG des Rates im Hinblick auf die Messung der Kohlendioxidemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen der Klasse N, Richtlinie 73/350/EWG der Kommission vom 7. L 152 vom 7.6.2006, S. 11), die Richtlinie 2008/74/EG der Kommission vom 18. Juli 1989, Richtlinie 89/458/EWG des Rates vom 18. 692/2008 der Kommission über Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, die Verordnung (EG) Nr. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. Richtlinie 2009/108/EG der Kommission vom 17. 37: Zeichen 393. Oktober 1998, Richtlinie 1999/102/EG der Kommission vom 15. September 2011, Richtlinie 2011/87/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 627/2014, Richtlinie 2002/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 1986 über Einbau, Position, Funktionsweise und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. Mai 2012, die Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. L 67 vom 9.3.2002, S. 47). Informationstafel an Grenzübergangsstellen. L 366 vom 31.12.1991, S. 17), Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Oktober 1993 über Massen und Abmessungen von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. August 2003. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Juni 1983, Richtlinie 88/76/EWG des Rates vom 3. Juni 1987, Richtlinie 2003/19/EG der Kommission vom 21. Oktober 1995 über das Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen (ABl. 630/2012 der Kommission vom 12. ... 36 Absatz 3" durch die Angabe „§ 36 Absatz 8" ersetzt. Juni 1996. Mai 1983, Richtlinie 84/8/EWG der Kommission vom 14. Die im Anhang genannten Bestimmungen gelten nur für diejenigen Rollstuhlstellplätze, die nicht anstelle des Sitzplatzes für den Fahrzeugführer angeordnet sind. 143/2013 der Kommission vom 19. Juni 2006 zur Änderung, zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, von Anhang I der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Anhänge IV und V der Richtlinie 2005/78/EG hinsichtlich der Anforderungen an Überwachungssysteme emissionsmindernder Einrichtungen zum Einbau in Fahrzeuge und hinsichtlich der Ausnahmen für Gasmotoren (ABl. L 188 vom 29.7.1993, S. 38), geändert durch die Richtlinie 1999/25/EG der Kommission vom 9. Juli 1981, Richtlinie 82/318/EWG der Kommission vom 2. Juli 1996, Richtlinie 96/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Letzte Änderung durch: Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. 195/2013 der Kommission vom 7. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. (10) Bei Gleiskettenfahrzeugen (§ 34b Absatz 1 Satz 1) darf die Kette oder das Band (Gleiskette) keine schädlichen Kratzbewegungen gegen die Fahrbahn ausführen. der Richtlinie 74/61/EWG des Rates vom 17. Lesen Sie § 38a StVZO kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. L 161 vom 22.6.2007, S. 33). ECE-Regelung Nr. Anhang 1 StVZO Gesamte Liste anzeigen. L 38 vom 11.2.1974, S. 22), geändert durch die Richtlinie 95/56/EG der Kommission vom 8. Juli 1989 (ABl. L 106 vom 3.5.2000, S. 7). Dezember 1987 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Selbstzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und die Emission gasförmiger Schadstoffe aus mit Erdgas oder Flüssiggas betriebenen Selbstzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Verankerungen der Sicherheitsgurte in Kraftfahrzeugen, der Richtlinie 77/541/EWG des Rates vom 28. § 49a Absatz 5 Satz 2 Nummer 5 ECE-Regelung Nr. April 1979 (ABl. November 1973, Richtlinie 77/212/EWG des Rates vom 8. Genehmigung der speziellen Ausrüstung von Kraftfahrzeugen, in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden; Genehmigung eines Fahrzeugs, das mit der speziellen Ausrüstung für die Verwendung von verflüssigten Gasen in seinem Antriebssystem ausgestattet ist, in Bezug auf den Einbau dieser Ausrüstung. Januar 1996, Richtlinie 1999/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 zur Anpassung der Richtlinie 80/1268/EWG über die Kohlendioxidemissionen und den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt, Richtlinie 2004/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. L 128 vom 26.5.1979, S. 22). Eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben und daran verwendete Nägel müssen eingelassen sein. L 275 vom 20.10.2005, S. 1). 4a. VO (EU) 3/2014 (Anhang XII Teil 2) § 35a StVZO Abs. L 51 vom 25.2.1980, S. 8), Richtlinie 82/244/EWG der Kommission vom 17. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. Januar 2001, Richtlinie 2001/100/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. November 2011, Richtlinie 2013/15/EU des Rates vom 13. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 30.06.2016. 1994 II S. 1023). März 1982, Richtlinie 83/276/EWG des Rates vom 26. Schnelle Seitennavigation zu Dokument zu Dokumentfunktionen Lesen Sie § 38b StVZO kostenlos in der Gesetzessammlung von Juraforum.de mit über 6200 Gesetzen und Vorschriften. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 36 Bereifung und Laufflächen (1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. L 97 vom 29.3.2014, S. 21). Februar 2014 (ABl. Januar 2015, Richtlinie 91/542/EWG des Rates vom 1. L 79 vom 26.3.2003, S. 6). Mai 2011 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. L 266 vom 8.11.1995, S. 1). Juni 1972 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung (ABl. 26 Einbau der Sicherheitsgurte VO (EU) 3/2014 (Anhang XII Teil 1) VO (EU) 3/2014 (Anhang XII Teil 3) § 35a Abs. Februar 2013, die Verordnung (EU) Nr. 706/2007 der Kommission vom 21. L 235 vom 17.9.1996, S. 59), geändert durch die Richtlinie 2002/7/EG (ABl. November 2005 zur Durchführung der Richtlinie 2005/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emission gasförmiger Schadstoffe und luftverunreinigender Partikel aus Selbstzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und die Emission gasförmiger Schadstoffe aus mit Flüssiggas oder Erdgas betriebenen Fremdzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen und zur Änderung ihrer Anhänge I, II, III, IV und VI (ABl. der Richtlinie 71/320/EWG des Rates vom 26. Verordnung (EG) Nr. Richtlinie 2000/8/EG (ABl. L 55 vom 1.3.2005, S. 35), Richtlinie 2010/22/EU der Kommission vom 15.

Wo Liegt Grasgehren, Ausflugsziele Nordsee Mit Kindern, Brunnen Garten Modern, Unfall Neukirchen Heute, Uni Trier Psychologie Nc, Ernährungsberatung Krankenkasse Aok, Ihk Nordschwarzwald Prüfung,