Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, muss er die Bedenken unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Er ist berechtigt, Bedenken zu äußern oder der geplanten Kündigung zu widersprechen, wobei sämtliche Alternativen des § 102 Abs. 5. Ein besonderes Augenmerk sollte der Betriebsrat bei der Prüfung eines möglichen Widerspruchs … 2 BetrVG als erteilt. Nach Abwägung aller vorliegenden Informationen hat der Betriebsrat beschlossen, gegen die Kündigung mit folgender Begründung Bedenken zu erheben: Der Geschäftsleitung sind nach unseren Informationen die der Kündigungsabsicht zugrunde gelegten Gründe seit mehr als drei Wochen bekannt. Ausgehend vom Anhörungszeitpunkt betragen diese: 1 Woche im Rahmen der ordentlichen Kündigung, 3 Tage im Rahmen der außerordentlichen Kündigung. Bei Punkt 2, kann man nicht einschätzen was der Betriebsrat nun wirklich von der Kündigung hält, da er … Bei einer ordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat innerhalb von einer Woche Bedenken äußern und hat diese mit Angabe von entsprechenden Gründen dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen (§ 102 Abs. Abgesehen davon muss der Betriebsrat Fristen für die Mitteilung der Bedenken einhalten. Gerade weil das Äußern von Bedenken (anders als ein Widerspruch) keine direkten Rechtsfolgen hat, soll der Betriebsrat alle Arguemnte und Informationen aufführen, die aus seiner Sicht gegen die außerordentliche Kündigung sprechen. Muster: Mitteilung von Bedenken gegen ordentliche Kündigung Muster für ein Schreiben, mit dem der Betriebsrat dem Arbeitgeber seine Bedenken gegen eine beabsichtigte ordentliche Kündigung mitteilt. Hier finden Sie viele hilfreiche Musterbriefe zum Thema Kündigung. Hierzu hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat von sich aus die Gründe mitzuteilen, die ihn zur Auswahl des betroffenen Arbeitnehmers veranlasst haben. Absender: Betriebsrat Empfänger: Arbeitgeber Stichworte: Kündigung, Bedenken Paragraphen: § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG Anzeige: Betriebsrat für Aufsteiger: Das Der Betriebsrat ist nicht nur gut zu informieren, sondern kann auch Bedenken äußern oder einer ordentlichen Kündigung widersprechen.Für den betroffenen Arbeitnehmer ist ein guter … Die Frist für diese schriftliche Mitteilung unterscheidet sich bei einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung: Während der Betriebsrat bei einer ordentlichen Kündigung dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche die Gründe für die Bedenken mitzuteilen hat, sind es bei der außerordentlichen Kündigung lediglich drei Tage. Das Übergehen dieser Bedenken hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Wirksamkeit Ihrer Kündigung. In beiden Fällen muss der Arbeitgeber Sie als Betriebsrat aber nicht beteiligen. Der Betriebsrat ist vom Arbeitgeber vor Ausspruch jeder Kündigung zu beteiligen. Der Betriebsrat legt hiermit ausdrücklich Widerspruch gegen die geplante (hilfsweise) verhaltensbedingte ordentliche Kündigung ein: ... Daher bittet der Betriebsrat die Entscheidung mit Blick auf den Widerspruch und die eingebrachten Bedenken noch einmal zu prüfen. - Bedenken äußern, - schweigen oder - unter gewissen Voraussetzungen widersprechen. Der Betriebsrat hat Bedenken gegen die Kündigung. 3 BetrVG in Betracht kommen. Der Betriebsrat widerspricht der Kündigung. Die in der Auflistung aufgeführten Punkte 1 und 5 sind für mich persönlich relativ klar. Wenn es um eine betriebsbedingte Kündigung geht, steht häufig nicht nur ein Arbeitsplatz auf der Kippe. Äußert er sich innerhalb dieser Wochenfrist nicht, gilt seine Zustimmung gemäß § 102 Abs. Stets sollte der Betriebsrat zunächst prüfen, ob es Alternativen gibt, insbesondere den Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder das Auslaufen einer Befristung. Nach erfolgter Anhörung kann der Betriebsrat nicht nur Bedenken geltend machen, sondern der Kündigung sogar widersprechen. 2 …